Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GHS Schranz Raum-und Objektausstattung GmbH & Co. KG

I. Allgemeines

1. Bedingungen von Kunden, die unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, von ihnen abweichen oder sie ergänzen, werden selbst dann, wenn sie uns zur Kenntnis gegeben sind, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. In einer vorbehaltlosen Lieferung unsererseits ist eine derartige Zustimmung nicht zu sehen.
2. Verbraucher im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit unseres Kunden zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei unseren Geschäftsbeziehungen in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Lieferung, Gefahrenübergang, Annahme

1. Sollten wir für den Vertrag mit dem Kunden einen deckungsgleichen Vertrag mit unserem Zulieferer getroffen haben, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, wenn der Zulieferer uns seinerseits nicht richtig und / oder rechtzeitig liefert. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren und etwa bereits erhaltene Leistungen unverzüglich an ihn zurück zu erstatten.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist Vertragspartner ein Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Umgangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Vertragspartner über. Einer Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
3. Wir haben ein besonderes Interesse an der umgehenden Abnahme der verkauften und/oder für den Kunden hergestellten Ware. Kosten, die uns durch ein erfolgloses Anbieten der ordnungsgemäßen Ware sowie die anschließende Lagerung der Ware entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.

III. Preise

1. Zusatzkosten
Falls nicht anders vereinbart, kommen zu den angegebenen Preisen die Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung und Montage hinzu. Wir sind berechtigt, bei von uns geschuldeten Montageleistungen Zuschläge für Über- und Feiertagsstunden gesondert in Rechnung zu stellen.

IV. Fälligkeit

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung wie folgt fällig: 1/3 nach Auftragserteilung 1/3 bei Meldung der Lieferbereitschaft bzw. bei Montagebeginn 1/3 unverzüglich nach Lieferung/Abnahme.

V. Gewährleistung

1. a) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware oder der Werkleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft den Unternehmer.
c) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der gekauften Ware bzw. ab Abnahme des Werkes. Dies gilt auch für die Schadenersatzansprüche.
d) Gegenüber Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
2. Sollte bei einem Mangel die Nacherfüllung scheitern und wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag. so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
3. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
4. Garantien im Rechtssinne werden durch uns nicht abgegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, den Zugriff Dritter etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht gemäß vorstehender Ziff. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VIII. Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der verkauften Ware oder der Werklieferung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen Ansprüche der Kunden aus Produkthaftung nicht. Sie gelten des weiteren nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

IX. Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.